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GEZ

Beitragsservice / GEZ

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Wichtig bei diesem Beamtendeutsch ist nur, dass es eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft ist.
Einziger Zweck ist nur der Einzug der Zwangsbeiträge.
Eintreiben über die Behörden kann der Beitragsservice allerdings nicht.
Das können nur die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Das Perverse dabei: Die Rundfunkanstalten schicken gar keine Rechnung an den Endverbraucher, leiten aber dann dessen Vollstreckungsverfahren ein

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html